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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Inhalt


Für alle Leistungen, die durch Jutta Pahlke-Gast, Speyer (Pfalz), im Folgenden
Papierkramorganisierer (nachfolgend Pko) genannt, erbracht werden, gelten diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 2 Dienstleistungen


Die Pko ist ein Dienstleister im Bereich der Bürodienstleistung aller Art für
Privatkunden und Unternehmer.
Die Bürodienstleistungen werden in individueller Absprache mit dem Auftraggeber
bzw. nach pflichtgemäßem Ermessen der Pko durchgeführt. Nötige Büromaterialien,
die nicht bereits im Angebotsbereich enthalten sind, werden separat berechnet.
Etwaige Änderungen werden schriftlich vereinbart.


§ 3 Schweigepflicht


Informationen, die durch die Bearbeitung der Unterlagen erlangt werden, werden
absolut vertraulich behandelt. Die Pko verpflichten sich insoweit über sämtliche
Einzelheiten des Auftrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Informationen werden absolut vertraulich behandelt.


§ 4 Angebot und Vertragsschluss


Der seitens des Verwenders erteilte Auftrag gilt als Angebot. Der Verwender ist zwei
Wochen an sein übersandtes Angebot gebunden. Als Anfangsdatum für die Frist gilt
das Datum auf dem übersandten Angebot. Der Vertrag wird durch Annahme dieses
Angebotes seitens des Bestellers angenommen. Wird der Vertrag erst nach den zwei
Wochen seitens des Bestellers angenommen, so gilt dies als neues Angebot.


§ 5 Eigentumsvorbehalt


An allen im Zusammenhang mit dem Auftrag übergebenden Büromaterialien
behalten sich die Pko ausdrücklich das Eigentum bis zur vollständigen
Kaufpreiszahlung vor.

§ 6 Überlassene Unterlagen


An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen
Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, behält sich die Pko das Eigentum- und
Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden,
es sei denn, die Pko erteilen dem Besteller eine ausdrückliche vorherige schriftliche
Zustimmung. Soweit die Pko das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von
§ 1 annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an die Pko zurückzusenden.


§ 7 Zahlungsbedingungen


1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das auf der Rechnung
angegebene Konto zu erfolgen.
2. Porto, Verpackung, Transportkosten sowie gewünschtes Büromaterial gehen zu
Lasten des Auftraggebers und werden gesondert abgerechnet.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Etwaige andere Zahlungsziele sind im
Vorfeld schriftlich zu vereinbaren. Als Zahlung gilt der Eingang des Geldes. Bei
Überschreitung der Zahlungsfrist sind die Pko bei Verbrauchern berechtigt, nach
einmaliger Mahnung Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz der EZB geltend zu machen. Bei Rechtsgeschäften, an
denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen
acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung eines
höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass Pko einen höheren
Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen,
dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt oder in zumindest wesentlich
niedrigerer Höhe angefallen ist. Die Geltendmachung weiter gehender Ansprüche
bleibt vorbehalten.


§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte


Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge


1. Der Besteller hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Pko sind jedoch berechtigt, die vom Besteller
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die anratende Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für
den Besteller bleibt. Eine Nachbesserung gilt nach erfolglosem 2. Versuch als
fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des
Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der
Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den
Rücktritt vom Vertrag erklären.
2. Die Geltendmachung von Ansprüchen zur Nacherfüllung sind insoweit laut den
gesetzlichen Vorschriften vorrangig vor Schadenersatzansprüchen geltend zu
machen.
3. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt
auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


§ 10 Haftung


a. Die Pko haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne Beschränkung für
Schäden aus der auch nur fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit des Kunden. Das gleiche gilt für die Verletzung von vertragswesentlichen
Pflichten.
b. Für sonstige Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit von Pko sowie
seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftung
bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.


§ 11 Anzuwendendes Recht


Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.


§ 12 Gerichtsstandsvereinbarung


Soweit es sich bei dem Vertragspartner der Pko um einen Unternehmer handelt, wird
als Gerichtsstand Speyer vereinbart.


§ 13 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.


§ 14 Schriftformklauseln


Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Möglichkeit der
Vereinbarung einer Individualvereinbarung bleibt hiervon unberührt.


Speyer, den 01.01.2013


Papierkramorganisierer
Jutta Pahlke-Gast
Birkenweg 6
67346 Speyer